Recycling


Hinweise zur Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden über die Regelungen und Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung von gebrauchten Batterien und Akkus aufzuklären.

  1. Als Verbraucher sind Sie nach §11 BattG gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.
  2. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilberoder, Pb für Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls, versehen.
  3. Batterien und Akkus dürfen keinesfalls über den Hausmüll entsorgt werden, stattdessen können Sie diese bei uns oder den dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Unsere Rücknahmeverpflichtungen beschränkt sich auf Mengen, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten!

RCM IT Refurbish Center GmbH
Max-Eyth-Straße 27
D-70736 Fellbach

Fon +49 (0)711 577 08 18 0


Informationen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Den gesetzlichen Vorgaben über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) folgend, sind wir verpflichtet private Haushalte umfassend zu informieren.

  1. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurück nehmen. Derartige Altgeräte sind nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen, sondern zu trennen, zu sammeln und über geeignete Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
  2. Private Haushalte haben die Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, umweltgerecht zu entsorgen. Dabei haben sie die Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu zuführen und Alt-Batterien und Alt-Akkumulatoren vom ALt-Elektrogerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit EAG nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden können, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
  3. Wir als Vertreiber mit einer Verkaufs- sowie Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m², sind verpflichtet
  4. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
  5. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.
  6. Elektro- und Elektronikgeräten, die unter das ElektroG fallen, sind insbesondere die in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräte.
  7. Wichtiger Hinweis: Der Endnutzer ist selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden EAG verantwortlich ist. Die RCM IT Refurbish Center GmbH übernimmt insoweit keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.